Ich bin im Mutterschutz: Von welchen Beitragspflichten kann ich mich befreien lassen? – Welche Leistungen stehen mir zu?
Beitragspflichten im Mutterschutz
Sie haben Anspruch auf Befreiung von der Beitragsverpflichtung zum Fondsbeitrag und zur KUW und KUÖ?
Welche Unterlagen wir brauchen, um Sie von der Beitragspflicht zu befreien, erklären wir Ihnen gerne per E-Mail: wff@concisa.at am Telefon: +43 1 50172 0. Montag und Mittwoch von 08:00-16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00-18:00 Uhr und Freitag von 08:00-14:00 Uhr
Einreichfrist:
Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 3 Jahren ab Geburt
Verlängerung der Befreiung:
Wollen Sie Ihre Befreiung verlängern, müssen Sie dies innerhalb 1 Jahres beantragen
Folder "Mutterschutz und Karenz"(PDF-Download, 595 KB)
Leistungen
Partusgeld
In jedem Fall – Höhe je nach Geburtsart:
Geburtsart |
Höhe in Euro |
| Anspruch bei Normalgeburt |
246,40 |
| Anspruch bei Sectio oder Zwillingsgeburt |
308,00 |
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne per E-Mail: wff@concisa.at am Telefon: +43 1 50172 0. Montag und Mittwoch von 08:00-16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00-18:00 Uhr und Freitag von 08:00-14:00 Uhr
Einreichfrist: Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 1 Jahr ab Geburt
Vorzeitiger Mutterschutz
Wenn Sie im vorzeitigen Mutterschutz sind oder waren, erhalten Sie Krankenunterstützung (Taggeld).
Dauer:
Vom Beginn des vorzeitigen Mutterschutzes bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes, jedoch maximal 20 Wochen lang.
Höhe:
2,20 Euro pro Tag
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne per E-Mail: wff@concisa.at am Telefon: +43 1 50172 0. Montag und Mittwoch von 08:00-16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00-18:00 Uhr und Freitag von 08:00-14:00 Uhr
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Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.