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Was ist die Bemessungsgrundlage (BMG) für das Jahr 2008?

Allgemeines

Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich Ihr Einkommen im drittvorangegangenen Jahr (für 2008 also 2005) aus selbstständiger und/oder unselbstständiger ärztlicher Tätigkeit.

Ärztliche Tätigkeit seit weniger als drei Jahren
Waren Sie 2005 noch nicht ärztlich tätig, wird Ihr Einkommen aus dem laufenden Jahr herangezogen. Dies gilt sowohl für den Fondsbeitrag als auch für die Kammerumlage.

Bemessungsgrundlage Fondsbeitrag (FB) 2008

Die Bemessungsgrundlage für den Fondsbeitrag ist die Summe aller Einkünfte aus ärztlicher und/oder zahnärztlicher Tätigkeit innerhalb Österreichs.

Als Einkünfte gelten:

  • Jahresbruttogrundgehalt abzüglich anteiliger Werbungskosten

  • Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder

  • Überschuss/Gewinn/Verlust aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen

  • die jährlich entrichteten Beitragszahlungen aus dem drittvorangegangenen Jahr*

*Das sind alle Einzahlungen, die im Bemessungsjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember an den Wohlfahrtsfonds geleistet wurden, einschließlich der Einzahlungen für Krankenunterstützung und Todesfallbeihilfe.

Angestellte Ärzte

Summe der monatlichen Bruttogrundgehälter
- anteilig darauf entfallende Werbungskosten
= Zwischensumme
+ Gewinn*
= „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“
+ Beitragszahlungen von 2005
= Bemessungsgrundlage für angestellte Ärzte auf Basis aller Monatsgehaltszettel
*Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder

ACHTUNG: Bitte achten Sie darauf, uns wirklich ALLE Monatsgehaltszettel oder die Gehaltsbestätigung beizulegen! 

Niedergelassene Ärzte

+ Gewinn
+ Beitragszahlungen von 2005
= Bemessungsgrundlage für niedergelassene Ärzte


*Einkünfte aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen = Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Angestellte Ärzte mit Ordination

Summe der monatlichen Bruttogrundgehälter
- anteilig darauf entfallende Werbungskosten
+ Gewinn*
+ Beitragszahlungen von 2005
= Bemessungsgrundlage für angestellte Ärzte mit Ordination auf Basis aller Monatsgehaltszettel


*Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder, Einkünfte aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen = „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“

Bemessungsgrundlage Kammerumlage (KU) 2008

Die Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage ist die Summe aller zu versteuernden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2005 in Wien

Modellrechnung: Angestellte Ärzte mit zusätzlichem Einkommen aus Sondergebühren:

Bezeichnung

Position

Beispielsumme in Euro

Bruttobezüge 210 40.500,00
steuerfreie Bezüge 215 - 3.700,00
sonstige Bezüge 220 - 5.000,00
Zwischensumme 1 (reduziertes Jahresbruttogehalt) 210-215-220 31.800,00
20 % sonstige Bezüge 20 % von 220 +1.000,00
SV-Beiträge auf voll besteuerte Bezüge 230 - 6.000,00
20 % der SV-Beiträge auf sonstige Bezüge 20 % von 225 - 160,00
SV-Beiträge auf Bezüge mit festem Steuersatz 226 - 0,00
andere Werbungskosten - 132,00
Zwischensumme 2 26.508,00
Gewinn +2.500,00
Fondsbeitrag aus dem drittvorangegangenem Beitragsjahr +3.000,00

Bemessungsgrundlage

32.008,00

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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