Was ist die Bemessungsgrundlage (BMG) für das Jahr 2008?
Allgemeines
Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich Ihr Einkommen im drittvorangegangenen Jahr (für 2008 also 2005) aus selbstständiger und/oder unselbstständiger ärztlicher Tätigkeit.
Ärztliche Tätigkeit seit weniger als drei Jahren
Waren Sie 2005 noch nicht ärztlich tätig, wird Ihr Einkommen aus dem laufenden Jahr herangezogen. Dies gilt sowohl für den Fondsbeitrag als auch für die Kammerumlage.
Bemessungsgrundlage Fondsbeitrag (FB) 2008
Die Bemessungsgrundlage für den Fondsbeitrag ist die Summe aller Einkünfte aus ärztlicher und/oder zahnärztlicher Tätigkeit innerhalb Österreichs.
Als Einkünfte gelten:
-
Jahresbruttogrundgehalt abzüglich anteiliger Werbungskosten
-
Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder
-
Überschuss/Gewinn/Verlust aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen
-
die jährlich entrichteten Beitragszahlungen aus dem drittvorangegangenen Jahr*
*Das sind alle Einzahlungen, die im Bemessungsjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember an den Wohlfahrtsfonds geleistet wurden, einschließlich der Einzahlungen für Krankenunterstützung und Todesfallbeihilfe.
Angestellte Ärzte
| Summe der monatlichen Bruttogrundgehälter |
| - anteilig darauf entfallende Werbungskosten |
| = Zwischensumme |
| + Gewinn* |
| = „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ |
| + Beitragszahlungen von 2005 |
| = Bemessungsgrundlage für angestellte Ärzte auf Basis aller Monatsgehaltszettel |
*Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder
ACHTUNG: Bitte achten Sie darauf, uns wirklich ALLE Monatsgehaltszettel oder die Gehaltsbestätigung beizulegen!
Niedergelassene Ärzte
| + Gewinn |
| + Beitragszahlungen von 2005 |
| = Bemessungsgrundlage für niedergelassene Ärzte |
*Einkünfte aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen = Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Angestellte Ärzte mit Ordination
| Summe der monatlichen Bruttogrundgehälter |
| - anteilig darauf entfallende Werbungskosten |
| + Gewinn* |
| + Beitragszahlungen von 2005 |
| = Bemessungsgrundlage für angestellte Ärzte mit Ordination auf Basis aller Monatsgehaltszettel |
*Nebeneinkünfte, Sonderklassegelder, Einkünfte aus selbstständiger ärztlicher bzw. zahnärztlicher Tätigkeit inklusive der Gewinnanteile aus Gruppenpraxen = „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“
Bemessungsgrundlage Kammerumlage (KU) 2008
Die Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage ist die Summe aller zu versteuernden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2005 in Wien
Modellrechnung: Angestellte Ärzte mit zusätzlichem Einkommen aus Sondergebühren:
Bezeichnung |
Position |
Beispielsumme in Euro |
| Bruttobezüge |
210 |
40.500,00 |
| steuerfreie Bezüge |
215 |
- 3.700,00 |
| sonstige Bezüge |
220 |
- 5.000,00 |
| Zwischensumme 1 (reduziertes Jahresbruttogehalt) |
210-215-220 |
31.800,00 |
| 20 % sonstige Bezüge |
20 % von 220 |
+1.000,00 |
| SV-Beiträge auf voll besteuerte Bezüge |
230 |
- 6.000,00 |
| 20 % der SV-Beiträge auf sonstige Bezüge |
20 % von 225 |
- 160,00 |
| SV-Beiträge auf Bezüge mit festem Steuersatz |
226 |
- 0,00 |
| andere Werbungskosten |
|
- 132,00 |
| Zwischensumme 2 |
|
26.508,00 |
| Gewinn |
|
+2.500,00 |
| Fondsbeitrag aus dem drittvorangegangenem Beitragsjahr |
|
+3.000,00 |
Bemessungsgrundlage |
|
32.008,00 |
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.