Welche Unterlagen sind zur Berechnung der Bemessungsgrundlage 2008 erforderlich?
Berechnung der Bemessungsgrundlage der Kammerumlage für das Jahr 2008
Bitte senden Sie uns folgende Dokumente:
- Lohnzettel „L 16“ des Jahres 2005 und, sofern vorhanden, die vollständige Arbeitnehmerveranlagung für 2005
- der vollständige Einkommensteuerbescheid des Jahres 2005
Berechnung der Bemessungsgrundlage des Fondsbeitrages für das Jahr 2008
Bitte senden Sie uns folgende Dokumente:
- Lohnzettel „L 16“ des Jahres 2005 und, sofern vorhanden, die vollständige Arbeitnehmerveranlagung für 2005
- der vollständige Einkommensteuerbescheid des Jahres 2005
- alle Monatsgehaltszettel oder die Gehaltsbestätigung des Dienstgebers – jeweils des Jahres 2005
ACHTUNG: Bitte achten Sie darauf, uns wirklich ALLE Monatsgehaltszettel oder die Gehaltsbestätigung beizulegen!
Wenn Sie uns alle Monatsgehaltszettel oder die Gehaltsbestätigung übermitteln, kann sich das ausschließlich günstig auf Ihre Beitragspflicht für den Wohlfahrtsfonds auswirken! In die Bemessungsgrundlage für den Fondsbeitrag fließen weder Zulagen noch Prämien oder Abfertigungen etc. ein. Fehlen uns jedoch Monatsgehaltszettel, so berechnen wir Ihr Jahresbruttogrundgehalt anhand des Lohnzettels „L 16“ wie folgt:
| Bruttobezüge (Pos. 210) |
| – steuerfreie Bezüge (Pos. 215) |
| – sonstige Bezüge vor Abzug der SV-Beiträge (Pos. 220) |
| = Reduziertes Jahresbruttogehalt (Zwischensumme 1)* |
| – darauf entfallende Werbungskosten (Pos. 230 + 226 + „Andere Werbungskosten“) |
| + Gewinn (Sonderklassegelder = „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“) |
| + Beitragszahlungen von 2005 |
| = Bemessungsgrundlage |
*Ihr Jahresbruttogrundgehalt ist Teil Ihrer Bemessungsgrundlage. Ihr Jahresbruttogrundgehalt ist die Summe aller auf Ihren Monatsgehaltszetteln ausgewiesenen Bruttogrundgehälter. Hatten Sie mehrere Dienstverträge, werden die Monatsbruttogrundgehälter sämtlicher Dienstverhältnisse addiert.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.