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Was behält mein Dienstgeber bzw. behalten die Kassen monatlich ein?

Angestellte Ärzte

Der Dienstgeber behält monatlich vom Gehalt ein:

Wieviel

Wofür

10,6 % vom Bruttogrundgehalt Fondsbeitrag
1 % vom Bruttogrundgehalt inklusive Sonderzahlungen Kammerumlage Wien
0,25 % vom Bruttogrundgehalt inklusive Sonderzahlungen Kammerumlage Österreich

Turnusärzte mit Anspruch auf Ermäßigung

Der Dienstgeber behält monatlich vom Gehalt ein:

Wieviel

Wofür

10,6 % vom Bruttogrundgehalt jedoch maximal 65 € Fondsbeitrag
4,85 € (fixer Betrag) Kammerumlage Wien
0,25 % vom Bruttogrundgehalt inklusive Sonderzahlungen – keine Ermäßigung!* Kammerumlage Österreich

Dauer der Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt während der ersten 3 Jahre Ihrer ärztlichen Tätigkeit.

Verlängerung – ungeförderte Lehrpraxis
Sie können eine Verlängerung des dreijährigen Ermäßigungszeitraums für die Dauer eines Dienstverhältnisses, maximal um weitere 12 Monate, beantragen.
Voraussetzung: Sie haben in dieser Zeit ein Dienstverhältnis in einer ungeförderten Lehrpraxis.

Frist für Ansuchen um Verlängerung: 6 Monate ab Beginn des Dienstverhältnisses in der ungeförderten Lehrpraxis 

Formular Verlängerung Turnusarztermäßigung (PDF Download)

Zahnärzte mit Anspruch auf Ermäßigung

Als Zahnarzt haben Sie seit 2007 für die ersten 3 Jahre Ihrer Tätigkeit Anspruch auf ermäßigten Fondsbeitrag. Voraussetzung: Sie waren in einem anderen Bundesland oder im Ausland noch nicht drei Jahre lang als Zahnarzt tätig.

Wieviel

Wofür

10,6 % vom Bruttogrundgehalt jedoch maximal 65 € Fondsbeitrag

Niedergelassene Ärzte

Die Kassen behalten monatlich vom Bruttohonorar ein:

Wieviel

Wofür

10,6 % vom Bruttohonorar der Kasse/Kassen einschließlich Gesundenuntersuchung und Ärztefunkdienst Fondsbeitrag
1,3 % vom Bruttohonorar Kammerumlage Wien
0,25 % vom Bruttohonorar Kammerumlage Österreich

Ausnahmen: Zahnärzte mit Anspruch auf Ermäßigung

Angestellte Ärzte mit Ordination

Sind Sie sowohl als angestellter als auch niedergelassener Arzt tätig, so ziehen die Kassen alle verpflichtenden Beiträge von Ihrem Bruttohonorar ab(siehe oben Niedergelassene Ärzte)

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Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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Fax: 01/ 501 72-1977