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Ermäßigung für Turnusärzte

Ermäßigungen

Für Turnusärzte sind während der ersten 3 Jahre ihrer Tätigkeit ein ermäßigter Fondsbeitrag sowie eine ermäßigte Kammerumlage für Wien vorgesehen. Für Detailinformation siehe Turnusärzte mit Anspruch auf Ermäßigung

Wenn die Voraussetzungen für ermäßigte Beiträge für Sie nicht zutreffen, gelten die vollen Beitragsverpflichtungen. Für Detailinformation siehe Angestellte Ärzte

Beiträge in voller Höhe abgezogen, trotz Erfüllung der Ermäßigungsbedingungen

Die Abzüge durch den Dienstgeber erfolgen in der Regel automatisch bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. Wenn Ihnen als Turnusarzt mit Anspruch auf Ermäßigung die vollen Beiträge abgezogen werden, kann es daran liegen, dass Sie Ihr neues Dienstverhältnis nicht rechtzeitig dem Info-Service der ÄK Wien bekannt gegeben haben.

Rückwirkende Ermäßigung

Melden Sie dem Info-Service der Ärztekammer so schnell wie möglich Ihr neues Dienstverhältnis. Dort prüft man rasch und unbürokratisch, ob Sie Anspruch auf Ermäßigungen haben. Wenn ja, wird Ihr Dienstgeber umgehend schriftlich informiert. Bei der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung bekommen Sie von Ihrem Dienstgeber jene Summe gutgeschrieben, die Ihnen an Beiträgen zu viel abgezogen wurde.

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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