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Wie werden die individuellen Beiträge berechnet?

Endgültiger Fondsbeitrag

15,8 % von der Bemessungsgrundlage, jedoch maximal 25.435,49 Euro p.a.

Ausnahmen

Geringer Umsatz
12,3% der Bemessungsgrundlage bei einem Umsatz unter 15.988,02 Euro.

Modellrechnung Umsatz:

Jahresbruttogrundgehalt
+ Einkünfte aus Sonderklassegeldern
+ Umsatz aus selbstständiger Tätigkeit
= Umsatz
  

Befreiung bis auf den zur Grundleistung einzuhebenden Teil
15,8 % der Bemessungsgrundlage, jedoch maximal 6300 Euro p.a.

Anspargrenze auf dem Zusatzleistungskonto erreicht
Sobald auf dem Zusatzleistungskonto 290.691,34 Euro angespart sind, beträgt der Höchstbeitrag nur noch 11.615,32 p.a.

Kammerumlage

Die Kammerumlage setzt sich zusammen aus der Kammerumlage für Wien und der Kammerumlage für Österreich.

Von der für die Kammerumlage ermittelten Bemessungsgrundlage gehen die ersten 21.801,85 Euro nur mit 30 % in die BMG ein.
Erst der darüber hinausgehende Betrag wird zu 100 % zur Berechnung herangezogen. Daraus ergibt sich die „effektive Bemessungsgrundlage“.
Die „effektive Bemessungsgrundlage“ ist somit um eine zugunsten der beitragspflichtigen Ärzte reduzierte Ausgangssumme.

Bezeichnung

Position

Beispielsumme in Euro

Bemessungsgrundlage 32.008,00
Berücksichtigung der ersten 21.801,85 € mit 30 % 6.540,56
darüber hinausgehende Bemessungsgrundlage mit 100 % 10.206,15

Effektive Bemessungsgrundlage

16.746,71

Kammerumlage Wien

2,1 % der reduzierten „effektiven Bemessungsgrundlage“, jedoch mindestens 58,20 Euro.

Bezeichnung

Position

Beispielsumme in Euro

Effektive Bemessungsgrundlage 16.746,71

Kammerumlage Wien mit 2,1 %

351,68

Kammerumlage Österreich

0,5 % der reduzierten „effektiven Bemessungsgrundlage“.

Bezeichnung

Position

Beispielsumme in Euro

Effektive Bemessungsgrundlage 16.746,71

Kammerumlage Österreich mit 0,5 %

83,73

ACHTUNG: Für die in der folgenden Tabelle gelisteten Gruppen erhöht sich die Kammerumlage Österreich um die die jeweils angeführten Zusatzumlagen:

Gruppe

Höhe der Zusatzumlage

Vorschreibung
Zusatzumlage

Niedergelassene Radiologen 210 € p.a. 1 x jährlich
Angestellte Radiologen 66 € p.a. 1 x jährlich
Niedergelassene Praktische ÄrztInnen mit Kassen und/oder Privatpraxis 12,5 € p.a. 1 x jährlich
Niedergelassene FachärztInnen (ausgenommen Radiologen) mit Kassen und/oder Privatpraxis 15 € p.a. 1 x jährlich

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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