Ich bin karenziert, kann ich mich von der Beitragspflicht befreien lassen? Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Karenzierung wegen Schwangerschaft
siehe Beitragspflichten im Mutterschutz
Karenzierung in Wien - Tätigkeit im Ausland
Damit wir Ihre Beitragsverpflichtung für diesen Zeitraum aufheben können, senden Sie uns bitte die folgenden beiden Dokumente:
- Antrag auf Erlass des Fondsbeitrags - Formular Dienstgeberkarenzierung "Erlass des Fondbeitrags" (PDF-Download, 576 kB)
- Karenzbestätigung Ihres Dienstgebers
ACHTUNG:
Einreichfrist: Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 3 Jahren ab Beginn der Karenzierung
Verlängerung der Befreiung: Wollen Sie Ihre Befreiung verlängern, müssen Sie dies innerhalb 1 Jahres beantragen.
Karenzierung in einem anderen Bundesland - Ärztliche/Zahnärztliche Tätigkeit in Wien
Sie haben Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht zum WFF in Wien
ACHTUNG:
Einreichfrist: Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 3 Jahren ab Beginn der Karenzierung
Verlängerung der Befreiung: Wollen Sie Ihre Befreiung verlängern, müssen Sie dies innerhalb 1 Jahres beantragen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.