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Ich bin karenziert, kann ich mich von der Beitragspflicht befreien lassen? Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Karenzierung wegen Schwangerschaft

siehe Beitragspflichten im Mutterschutz

Karenzierung in Wien - Tätigkeit im Ausland

Damit wir Ihre Beitragsverpflichtung für diesen Zeitraum aufheben können, senden Sie uns bitte die folgenden beiden Dokumente:

  1. Antrag auf Erlass des Fondsbeitrags - Formular Dienstgeberkarenzierung "Erlass des Fondbeitrags" (PDF-Download, 576 kB)
  2. Karenzbestätigung Ihres Dienstgebers

ACHTUNG:
Einreichfrist: Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 3 Jahren ab Beginn der Karenzierung
Verlängerung der Befreiung: Wollen Sie Ihre Befreiung verlängern, müssen Sie dies innerhalb 1 Jahres beantragen.

Karenzierung in einem anderen Bundesland - Ärztliche/Zahnärztliche Tätigkeit in Wien

Sie haben Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht zum WFF in Wien

ACHTUNG:
Einreichfrist: Für den Antrag gilt eine Einreichfrist von maximal 3 Jahren ab Beginn der Karenzierung
Verlängerung der Befreiung: Wollen Sie Ihre Befreiung verlängern, müssen Sie dies innerhalb 1 Jahres beantragen.

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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Unser Service für Sie

Tel.: 01/ 501 720

Fax: 01/ 501 72-1977