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Ich zahle Krankenunterstützung, auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Leistung im Krankheitsfall bei ambulanter Behandlung

Sie haben Anspruch auf ein Taggeld von 2,20 Euro ab dem achten Krankheitstag.

Leistung im Krankheitsfall bei ambulanter und stationärer Behandlung

Benötigen Sie im Anschluss an die Hausbehandlung eine Spitalspflege, so erhalten Sie die Krankenunterstützung ab dem ersten Krankheitstag.
Dauer: Maximaler Leistungsbezug bei Krankheit: 52 Wochen
Höhe: Krankenhilfe bei Spitalspflege ab dem 1. Tag: 5,50 Euro

Leistung im Krankheitsfall bei einer Dauer von mehr als 30 Tagen

Ab dem 91. Tag können Sie eine befristete Invaliditätsversorgung beantragen.

Detailinformationen:
Infoblatt IV (PDF-Download, 36 kB)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.

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Fax: 01/ 501 72-1977