Ich zahle Krankenunterstützung, auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Leistung im Krankheitsfall bei ambulanter Behandlung
Sie haben Anspruch auf ein Taggeld von 2,20 Euro ab dem achten Krankheitstag.
Leistung im Krankheitsfall bei ambulanter und stationärer Behandlung
Benötigen Sie im Anschluss an die Hausbehandlung eine Spitalspflege, so erhalten Sie die Krankenunterstützung ab dem ersten Krankheitstag.
Dauer: Maximaler Leistungsbezug bei Krankheit: 52 Wochen
Höhe: Krankenhilfe bei Spitalspflege ab dem 1. Tag: 5,50 Euro
Leistung im Krankheitsfall bei einer Dauer von mehr als 30 Tagen
Ab dem 91. Tag können Sie eine befristete Invaliditätsversorgung beantragen.
Detailinformationen:
Infoblatt IV (PDF-Download, 36 kB)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.