Service Beitrag
Für das jeweils laufende Jahr wird ein vorläufiger Fondsbeitrag (Abschnitt IV Abs. 4 BO) von den Kassenhonoraren bzw. bei angestellten Ärzten und Zahnärzten vom Bruttogrundgehalt durch die Sozialversicherungsträger bzw. die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds eingezahlt. Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet.
Der endgültige Fondsbeitrag 2008 berechnet sich gemäß Abschnitt IV Abs. 5 BO als Prozentsatz jenes Überschusses aus ärztlicher Tätigkeit, den das Fondsmitglied im Jahr 2005 erzielt hat.
Auf diese Einkommensunterlagen (2005) wird deshalb zurückgegriffen, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung für das Jahr 2008 bereits vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Einkommenserklärungsformulare
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden folgende Unterlagen benötigt:
Angestellte Ärzte und Ärztinnen
- 12 Monatsgehaltszettel oder eine Gehaltsbestätigung des Dienstgebers
- Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung - wegen Geltendmachung höherer Werbungskosten, die daraus resultierenden Unterlagen
- Lohnzettels L16 (falls keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wurde), vom DG erhältlich - für Berechnung der Werbungskosten
Ev. Einkommensteuerbescheid (Klassegelder, etc.)
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Wohnsitzärzte und Wohnsitzärztinnen
Für die 18%-Berechnung benötigen wir folgende Unterlagen 2008:
- Umsatzsteuerbescheid sowie
- Einnahmen – Ausgaben – Rechnung
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Ermittlung Kammerumlage 2009 |
PDF-Dokument, 130,12 kB |
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Ermittlung Fondbeitrag 2009 |
PDF-Dokument, 200,07 kB |
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Erklärung des des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2006 zur Festsetzung des Fondsbeitrages und der Kammerumlage für das Jahr 2009 |
PDF-Dokument, 183,69 kB |
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Erklärung des Einkommens aus ärztlicher/zahnärztlich Tätigkeit des Jahres 2006 zur Festsetzung des Fondbeitrags 2009 |
PDF-Dokument, 174,35 kB |
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Erklärung des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2006 zur Festsetzung der Kammerumlage für das Jahr 2009 |
PDF-Dokument, 163,25 kB |
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Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.