Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
Der Wohlfahrtsfonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen. Er ist getrennt vom übrigen Vermögen der Ärztekammer für Wien. Der Wohlfahrtsfonds basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Aktive Mitglieder speisen mit ihren Beiträgen die Leistungen für Mitglieder im Ruhestand bzw. für deren anspruchsberechtigte Hinterbliebene sowie für aktive, berufsunfähige Kollegen.
Zusätzlich gibt es das Kapitaldeckungsverfahren. Es handelt sich dabei um eine ergänzende Versorgungseinrichtung zum Umlageverfahren. Die Beiträge werden veranlagt und der Veranlagunsausschuss auf dem eigenen Pensionskonto gutgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Ärztegesetz und die Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds. Der Wohlfahrtsfonds ist eine – zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG, GSVG, FSVG) – verpflichtende Vorsorgeeinrichtung für ÄrztInnen für die Fälle des Alters, der Berufsunfähigkeit und des Todes..
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.