Rechtsanwaltskammern
Die Versorgungseinrichtung Teil B – Zusatzpension ist mit 01.01.1998 österreichweit, als Ergänzung zur Grundleistung Teil A der Versorgungseinrichtung, in Kraft getreten. Die Concisa ist mit der administrativen Abwicklung für ca. 5.500 Rechtsanwälte (Anwartschaftsberechtigte und Leistungsempfänger) betraut und wird namens der Rechtsanwaltskammer tätig.
Ziel der Versorgungseinrichtung ist es, für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit der Kammermitglieder vorzusorgen und die Hinterbliebenen im Falle des Todes von Kammermitgliedern durch Vorsorgeleistungen finanziell abzusichern.
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FAQs |
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Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Formulierung für beide Geschlechter.